Erweiterte Skipperhaftpflichtversicherung für private Skipper
Als Skipper einer fremden Yacht wird Ihnen seitens der Crew und des Yachteigners größtes Vertrauen entgegengebracht. Ihre Kompetenz und Ihr Verantwortungsgefühl sind Voraussetzung für Ihre Aufgabe.
Die erweiterte Skipperhaftpflichtversicherung deckt als Ihr Vertragspartner die gegen Sie erhobenen Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Nicht versichert über die Skipperhaftpflicht ist z.B. die hinterlegte Kaution (siehe Charter-Kautionsversicherung); Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt oder man selbst oder nahe Angehörige erleiden; Geldstrafen und Bußgelder.
Die Deckungssumme beträgt 2.000.000,00EUR pauschal für Personen- und Sachschäden. die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Jahres beträgt das Zwiefache dieser Deckungssumme. Die Yachthaftpflicht- und Kaskoversicherung der Yacht ist in jedem Fall vorleistungspflichtig, so dass die Skipperhaftpflichtversicherung immer subsidiär leistet.
Es gelten mitversichert:
a) Schäden an gecharterter Yacht bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit bis 550.000,00EUR. (Im Schadenfall ist eine Selbstbeteiligung von 2.500,00EUR vereinbart.)
b) Haftpflichtansprüche der gesamten Crew untereinander bis 2.000.000,00EUR. (Bei Sachschäden, sofern diese mehr als 150,00EUR je Schadenereignis betragen.)
c) Bei Beschlagnahme im ausländischen Hafen. Sicherheitsleistungen bis 50.000,00EUR
d) Ansprüche des Eigners über Ausfall von Chartereinnahme infolge verschuldeten Yachtgroßschadens bis 20.000,00EUR. (Die Kosten für die ersten drei Tage für Charterausfall trägt der Versicherungsnehmer anteilig selbst.)
Die erweiterte Skipperhaftpflicht hat eine Laufzeit von einem Jahr, die sich auf Antrag automatisch verlängert. Während des Versicherungsjahres besteht Versicherungsschutz für Schiffsführungen/Charterungen bis zu insgesamt sechs Wochen Dauer, die nicht vorher angezeigt werden müssen. Auf Anfrage kann der Versicherungsschutz auch für eine längere Fahrtzeit erweitert werden.