Reiserücktrittskosten Versicherung
Reiserücktrittskosten Versicherung
Für jede Crew ist der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung aufgrund der doch teilweise beträchtlichen Charterkosten sehr zu empfehlen.
Der Versicherer leistet bei Nichtantritt oder Abbruch der Reise durch z.B. Arbeitslosigkeit, schwerer Erkrankung, Unfall, Tod, Impfungsunverträglichkeit, Schwangerschaft, oder bei Schäden am Eigentum die vertraglich geschuldeten Reiserücktrittskosten, abzüglich der in den Bedingungen genannten Selbstbeteiligung (mind. 100,00 Euro).
Maßnahmen begründet durch Epidemien/Pandemien sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen
Der Versicherer ist von der Leistung frei, wenn für den Versicherungsnehmer/Versicherten der Versicherungsfall bei Abschluss der Versicherung voraussehbar war oder dieser ihn vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.
Versichert ist jedes Crewmitglied, welches im Antrag und der Police genannt ist. Beim Eintritt des Schadenfalls eines Crewmitgliedes ist dieses somit bis zur Höhe des anteilig gemeldeten Reisepreises versichert.
Personengruppen-Deckung:
In Erweiterung der Grunddeckung können bei Ausfall des allein zur Führung der Yacht berechtigten Skippers, alle im Versicherungsschein aufgeführten versicherten Personen die Leistung der Versicherung in Anspruch nehmen.
Sofern die restlichen Crewmitglieder mit einem Ersatzskipper fahren wollen, wird das Honorar von der Versicherung getragen, wenn dies zur Minderung des Schadens beiträgt.